„NEIN“ – weil das Wenden auf Einbahnstraßen verboten ist
Das Wenden ist unter Bedingungen verboten, bei denen die Verkehrssicherheit gefährdet oder der Verkehr behindert werden könnte
Das Verkehrszeichen D-3 kennzeichnet den Beginn einer Straße oder Fahrbahn, auf der der Verkehr in eine Richtung fließt
1) in einem Tunnel, auf einer Brücke, einem Viadukt oder einer Einbahnstraße;
2) auf einer Autobahn;
3) auf einer Schnellstraße, außer an einer Kreuzung oder einem dafür vorgesehenen Ort;
4) unter Bedingungen, unter denen die Verkehrssicherheit auf der Straße gefährdet oder erschwert werden könnte.
