1) auf die Straße von einem Grundstück, von einer Straßenanlage oder einer Zufahrtsstraße zu einer solchen Anlage, von einer Straße, die keine öffentliche Straße ist, und aus einem Wohngebiet;
2) auf eine Straße von einem Feld oder auf eine befestigte Straße von einem Feldweg;
3) auf die Fahrbahn vom Seitenstreifen, von einem Fußgängerweg oder von einem Fahrstreifen für langsame Fahrzeuge;
3a) auf die Fahrbahn oder den Seitenstreifen von einem Radweg oder einem Fußgänger- und Radweg, mit Ausnahme des Einfahrens auf einen Radüberweg oder einen Radstreifen;
4) mit einem Schienenfahrzeug – auf die Straße von einem Depot oder auf die Fahrbahn von einer Kehre.