1) beim Überholen einen Sicherheitsabstand zum überholten Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer einzuhalten und gegebenenfalls nach rechts auszuweichen und die Geschwindigkeit zu reduzieren oder anzuhalten;
2) beim Überholen einen Sicherheitsabstand zum überholten Fahrzeug, Verkehrsteilnehmer oder Hindernis einzuhalten und gegebenenfalls die Geschwindigkeit zu reduzieren; Sie dürfen ein Fahrzeug, das anzeigt, dass es nach links abbiegen will, nur von der rechten Seite überholen;
3) beim Rückwärtsfahren einem anderen Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer Vorfahrt gewähren und dabei besondere Vorsicht walten lassen, und insbesondere:
a) prüfen, ob das durchgeführte Manöver die Verkehrssicherheit nicht gefährdet oder beeinträchtigt,
b) sicherstellen, dass sich hinter dem Fahrzeug kein Hindernis befindet; Bei Schwierigkeiten bei der Organisation persönlicher Angelegenheiten ist der Fahrer verpflichtet, für die Unterstützung einer anderen Person zu sorgen.