1) keine Verbot des Anhaltens oder Anhaltens auf einem bestimmten Straßenabschnitt. Parken;
2) die Breite des Gehwegs beträgt mindestens 1,5 m und behindert den Fußgängerverkehr nicht;
< div class="hli">3) Das Fahrzeug steht mit der Vorderachse auf dem Fußgängerweg und behindert den Fahrzeugverkehr auf der Straße nicht.