"NEIN" – denn es ist verboten, auf einer Einbahnstraße zu wenden
Es ist verboten, zu wenden, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet oder der Verkehr behindert wird
Das Verkehrszeichen D-3 markiert den Beginn einer Straße oder Fahrbahn, auf der der Verkehr in eine Richtung fließt
1) in einem Tunnel, auf einer Brücke, einem Viadukt oder einer Einbahnstraße;
2) auf einer Autobahn;
3) auf einer Schnellstraße, außer an einer Kreuzung oder einem dafür vorgesehenen Ort;
4) unter Bedingungen, unter denen die Verkehrssicherheit auf der Straße gefährdet oder erschwert werden könnte.
