1) beim Überholen einen sicheren Abstand zum zu überholenden Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer einzuhalten und gegebenenfalls nach rechts auszuweichen, die Geschwindigkeit zu reduzieren oder anzuhalten;
2) beim Überholen einen sicheren Abstand zum zu überholenden Fahrzeug, Verkehrsteilnehmer oder Hindernis einzuhalten und gegebenenfalls die Geschwindigkeit zu reduzieren; das Überholen eines Fahrzeugs, das zum Linksabbiegen abbiegt, darf nur von rechts erfolgen;
3) beim Rückwärtsfahren anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren und besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere:
a) zu prüfen, ob das geplante Manöver die Verkehrssicherheit gefährdet oder behindert,
b) sicherzustellen, dass sich kein Hindernis hinter dem Fahrzeug befindet; ist dies nicht möglich, ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die Hilfe einer anderen Person in Anspruch zu nehmen.
