Beim Annähern an einen Bahnübergang und beim Durchfahren desselben ist der Fahrzeugführer zu besonderer Vorsicht verpflichtet:
- Vor dem Einfahren in die Gleise muss er sich vergewissern (den Bahnübergang und seine Umgebung beobachten), dass sich kein Schienenfahrzeug nähert.
- Er muss den Bahnübergang mit angemessener Geschwindigkeit und ohne Herunterschalten passieren.
- Auch wenn die Schranken am Bahnübergang angehoben sind (z. B. aufgrund eines Ausfalls der Steuerungseinrichtung), ist dadurch nicht ausgeschlossen, dass sich ein Zug nähert.
