1) heruntergelassene Schranken oder Halbschranken zu umfahren und in den Bahnübergang einzufahren, wenn mit deren Herablassen begonnen wurde oder deren Hochziehen noch nicht abgeschlossen ist;
2) in den Bahnübergang einzufahren, wenn auf der anderen Seite des Bahnübergangs kein Platz zum Weiterfahren vorhanden ist;
3) ein Fahrzeug auf einem Bahnübergang und unmittelbar davor zu überholen;
4) an einem Fahrzeug vorbeizufahren, das auf die Öffnung des Bahnübergangs wartet, wenn hierfür das Befahren eines für die entgegengesetzte Verkehrsrichtung vorgesehenen Fahrbahnteils erforderlich wäre.