1) die Sicherheit seiner Insassen oder anderer Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet, die Verkehrsordnung auf der Straße nicht stört und niemanden einer Gefahr aussetzt;
2) den öffentlichen Frieden nicht durch Lärm stört, der den in den ausführlichen Bestimmungen festgelegten Pegel überschreitet;
3) keine Emission schädlicher Stoffe in einem Ausmaß verursacht, das die in den ausführlichen Bestimmungen festgelegten Werte überschreitet;
4) keine Schäden an der Straße verursacht;
5) dem Fahrer ein ausreichendes Sichtfeld sowie eine einfache, bequeme und sichere Nutzung der Einrichtungen zum Lenken, Bremsen, Signalisieren und Beleuchten der Straße bei gleichzeitiger Beobachtung der Straße bietet;
6) keine Funkstörungen in einem Ausmaß verursacht, das die in den ausführlichen Bestimmungen festgelegten Werte überschreitet.