"NEIN" – weil das dargestellte Manöver ein Überholmanöver ist – Überholen eines Fahrzeugs oder Verkehrsteilnehmers, der sich in entgegengesetzter Richtung bewegt
Überholmanöver – Überholen eines stehenden Fahrzeugs, Verkehrsteilnehmers oder Hindernisses
1) beim Überholen einen sicheren Abstand zum zu überholenden Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer einzuhalten und gegebenenfalls nach rechts auszuweichen, die Geschwindigkeit zu reduzieren oder anzuhalten;
2) beim Überholen einen sicheren Abstand zum zu überholenden Fahrzeug, Verkehrsteilnehmer oder Hindernis einzuhalten und gegebenenfalls die Geschwindigkeit zu reduzieren; das Überholen eines Fahrzeugs, das zum Linksabbiegen abbiegt, darf nur von rechts erfolgen;
3) beim Rückwärtsfahren anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren und besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere:
a) zu prüfen, ob das geplante Manöver die Verkehrssicherheit gefährdet oder behindert,
b) sicherzustellen, dass sich kein Hindernis hinter dem Fahrzeug befindet; ist dies nicht möglich, ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die Hilfe einer anderen Person in Anspruch zu nehmen.
